Autorenlesungen in den Schulen

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Grundsatz und Ablauf

Grundsatz 

Der Kanton beteiligt sich aus dem Lotteriefonds "Förderung der deutschen Sprache / Leseförderung" an den Kosten für Autorenlesungen. In der Regel beträgt die Beteiligung des Kantons max. Fr. 1000.-- an Autorenlesungen. Bei grossen Schulen kann der Beitrag ausnahmsweise erhöht werden.

 

Ablauf  

1.      Die Schule schickt an das Erziehungsdepartement - Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I das
         vorgesehene Programm resp. informiert über die vorgesehene Autorenlesung.  

2.      Die Schule erhält daraufhin das entsprechende Formular.  

3.      Die Schule schickt das ausgefüllte Formular wieder an die Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I.  

4.      Das Erziehungsdepartement veranlasst die Auszahlung an die Schule.