Autorenlesungen in den Schulen
Grundsatz und Ablauf
Grundsatz
Der Kanton beteiligt sich aus dem Lotteriefonds "Förderung der deutschen Sprache / Leseförderung" an den Kosten für Autorenlesungen. In der Regel beträgt die Beteiligung des Kantons max. Fr. 1000.-- an Autorenlesungen. Bei grossen Schulen kann der Beitrag ausnahmsweise erhöht werden.
Ablauf
1. Die Schule schickt an das Erziehungsdepartement - Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I das
vorgesehene Programm resp. informiert über die vorgesehene Autorenlesung.
2. Die Schule erhält daraufhin das entsprechende Formular.
3. Die Schule schickt das ausgefüllte Formular wieder an die Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I.
4. Das Erziehungsdepartement veranlasst die Auszahlung an die Schule.




