BBT

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Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität

Das Angebot für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden wird flexibler und durchlässiger. Schwerpunktsetzung statt starre Lehrpläne und mehr interdisziplinäre Aktivitäten prägen die neue, total revidierte Berufsmaturitätsverordnung. Sie ist am 24. Juni 2009 vom Bundesrat genehmigt worden und tritt am 1. August 2009 in Kraft.

Die neue Berufsmaturitätsverordnung (BMV) wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), den Kantonen, den Organisationen der Arbeitswelt und den Fachhochschulen erarbeitet. Sie trägt den Entwicklungen in der Berufsbildung Rechnung und bringt eine umfassende Anpassung an das Berufsbildungsgesetz, das seit 2004 in Kraft ist. Zentraler Punkt ist eine grössere Flexibilität und Durchlässigkeit der Angebote. Die bisherigen sechs starren Berufsmaturitätsrichtungen werden zugunsten einer Schwerpunktsetzung aufgegeben. Diese orientiert sich nach wie vor am erlernten Beruf und am Studienangebot der Fachhochschulen. Zusätzlich wird das interdisziplinäre Arbeiten verstärkt.

Die ersten Lehrgänge nach neuem Rahmenlehrplan sollen im Sommer 2014 starten können. Die Zeit zwischen dem Inkrafttreten der neuen Berufsmaturitätsverordnung am 1. August 2009 und dem Beginn der Lehrgänge wird benötigt, um einen gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan zu erarbeiten und darauf aufbauend die kantonalen, regionalen oder institutionellen Schullehrpläne.

Die Berufsmaturität ist zusammen mit den Fachhochschulen ein zentrales Element der Reform der schweizerischen Berufsbildung und eine wesentliche Grundlage für die Einbettung der Berufsbildung in ein gesamtes Bildungssystem. Seit Mitte der Neunzigerjahr ist damit ein durchgängiges Bildungsangebot von der beruflichen Grundbildung bis in den Hochschulbereich entstanden.