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EDK

HarmoS: es sollen alle Kantone entscheiden


Der Kanton Nidwalden sagt Nein zum HarmoS-Konkordat. Der EDK-Vorstand bedauert diesen Entscheid. Er weist aber auf die Wichtigkeit hin, dass sich alle Kantone zu HarmoS äussern und sich die Mehrheiten in den kantonalen Ratifikationsverfahren weiter klären. Die nächste Entscheidung steht im Kanton Genf an. Hier läuft die Referendumsfrist am 9.2.09 ab.


Mit dem Abstimmungssonntag vom 8. Februar haben sich insgesamt zwölf Kantone zum HarmoS-Konkordat geäussert. Acht Kantone haben zugestimmt: SH, GL, VD, JU, NE, VS, SG und ZH, drei davon in Volksabstimmungen (GL, SG, ZH). Im Kanton St. Gallen ist eine Stimmrechtsbeschwerde hängig. Vier Kantone haben in Volksabstimmungen einen Beitritt abgelehnt (LU, GR, TG, NW).

Für ein Inkrafttreten braucht es zehn Kantone. Im Kanton GE läuft die Referendumsfrist am 9. Februar 2009 ab. Falls kein Referendum eingereicht wird, wäre GE als 9. Kanton beim Konkordat dabei. (Eine Information wird erfolgen, sobald der Genfer Staatsratsbeschluss in dieser Sache vorliegt.) Die nächste Referendumsabstimmung steht voraussichtlich im Herbst 2009 im Kanton Bern an. In den restlichen zwölf Kantonen wird das Beitrittsverfahren mehrheitlich noch im Verlauf dieses Jahres zum Thema werden (je kantonaler Fahrplan).

Alle Kantone äussern sich zu HarmoS
Der EDK-Vorstand weist auf die Wichtigkeit hin, dass sich alle Kantone zum HarmoS-Konkordat äussern. Sie sollen also alle zu derjenigen Vorlage Stellung nehmen, die in einer neun Monate dauernden Vernehmlassung bei allen Kantonen auf hohe Zustimmung gestossen ist und die von den 26 regierungsrätlichen Kantonsvertretern in der EDK einstimmig in die kantonalen Beitrittsverfahren gegeben worden ist. In den kantonalen Ratifikationsverfahren sollen sich die Mehrheiten weiter klären.

Die EDK wird nach Abschluss aller kantonalen Ratifikationsverfahren (voraussichtlich 2010) zu beurteilen haben, ob das Ziel "Harmonisierung der obligatorischen Schule" mit der erfahrenen Unterstützung erreichbar ist und wie gross diese Unterstützung für die verschiedenen im Konkordat enthaltenen Punkte ist. Für eine Bundesintervention (auf Basis Art. 62, 4 BV) besteht kein Bedarf. Die EDK strebt eine vertragliche Lösung unter den Kantonen an, welche deren Schulhoheit optimal respektiert.

Eltern reden bei der Einschulung weiterhin mit
Im Zusammenhang mit immer wieder geäusserten Kritikpunkten liegt dem EDK-Vorstand an folgenden Klärungen:

  • Keine Verstaatlichung: Ein obligatorischer Kindergarten (das sind im 1. Kindergartenjahr mehrheitlich 11–15 oder 16–20 Lektionen pro Woche) und Betreuungsangebote, die niemand nutzen muss, wenn er das nicht will, haben nichts mit einer Verstaatlichung der Kindheit zu tun.
  • Eltern bestimmen mit: Die (Mit-)Bestimmungsrechte der Eltern werden durch das Konkordat nirgends beschnitten. Insbesondere können die Eltern auch mit HarmoS weiterhin mitreden, wenn es darum geht, ob ihr Kind reif ist für den Kindergarten oder nicht. Das kantonale Recht regelt die Details für das Vorgehen. Das ist bereits heute mit dem Schulkonkordat 1970 so. Und das wird mit HarmoS weiterhin möglich sein: Im HarmoS-Konkordat vereinbaren die Kantone den Regel-Verlauf, das kantonale Recht regelt das Ausnahmeverfahren. Dabei sind wie heute auch Verfahren möglich, die vorsehen, dass die Eltern – z.B. nach einem Gespräch mit der Schulleitung – das letzte Wort haben.
  • Demokratisch und staatsrechtlich einwandfrei: Die Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Harmonisierung der obligatorischen Schule (gemäss Art. 62, 4 BV) geschieht auf dem Konkordatsweg (Verträge zwischen den Kantonen sind in der Bundesverfassung vorgesehen und langjährig bewährte Instrumente der interkantonalen Zusammenarbeit). Dieses Vorgehen ist staatsrechtlich einwandfrei, demokratisch legitimiert, belässt die Kompetenzen bei Kantonen und Gemeinden und harmonisiert nur das Wichtigste in der Schweiz.


Genf sagt Ja zum HarmoS-Konkordat

Die Genfer Regierung hat am 19. Februar 2009 offiziell den Beitritt zum Harmos-Konkordat bekannt gegeben. Der Kanton Genf schliesst damit als 13. Kanton das Beitrittsverfahren ab und sagt als 9. Kanton Ja. Bereits zugestimmt haben ebenfalls die Kantone SH, GL, VD, JU, NE, VS, ZH und SG (Stimmrechtsbeschwerde hängig).

Das kantonale Parlament des Kantons Genf hat am 18. Dezember 2008 den Beitritt zum HarmoS-Konkordat genehmigt. Die Referendumsfrist ist am 9. Februar 2009 ungenutzt abgelaufen. Die Genfer Regierung hat nun die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet und heute den Beitritt offiziell bekannt gegeben.

Den aktuellen Stand der Beitrittsverfahren finden Sie auf unserer Website.

In drei weiteren Kantonen (BE, FR und TI) hat das kantonale Parlament dem Beitritt zugestimmt: in den Kantonen Freiburg und Tessin läuft je die Referendumsfrist; im Kanton Bern wird die Referendumsabstimmung voraussichtlich im Herbst 2009 stattfinden. In den restlichen zehn Kantonen wird das Beitrittsverfahren mehrheitlich noch im Verlauf dieses Jahres zum Thema werden (je kantonaler Fahrplan).