Bundesverwaltung
Ausbau an Ausbildungsplätzen
Die Bundesverwaltung bietet rund 1'000 Jugendlichen in über 30 verschiedenen Berufen einen Ausbildungsplatz. Sie erreicht eine Ausbildungsquote von 4.3% und übertrifft bereits heute die bundesrätliche Zielvorgabe für 2011 von 4%. Dieser Rekordwert ist das Ergebnis grosser Anstrengungen in der Beruflichen Grundbildung der Bundesverwaltung.
In der gesamten Bundesverwaltung werden heute 972 Ausbildungsplätze angeboten - 855 Lehrstellen (Lehrverträge) und 117 Ausbildungsplätze für Berufs- und BMS-Praktikanten und -Praktikantinnen. Die Lernenden werden in über 30 unterschiedlichen Ausbildungsberufen ausgebildet, wobei die drei häufigsten Lehrberufsgruppen (Kaufmann/Kauffrau, Automobil-Fachmann/-frau, Informatiker/in) rund vier Fünftel aller angebotenen Lehrstellen ausmachen.
Der Bundesrat will bundesweit eine ähnliche Lehrstellenquote wie in Grossbetrieben im Tertiärbereich der Privatwirtschaft erreichen. Er hat deshalb 2005 einen Sollwert von 4% Lernenden gegenüber dem Gesamtpersonalbestand der Bundesverwaltung festgelegt, der bis 2011 erreicht werden muss.
Bereits heute erreicht die Bundesverwaltung eine Ausbildungsquote von 4.3%. In drei Departementen (EDA: 4.1%, VBS: 5.4%, EVD: 7.8%) sowie beim Bundesstrafgericht (4.7%) wird die Vorgabe des Bundesrates zum Teil deutlich übertroffen. Diese erfreuliche Entwicklung ist das Resultat grosser Anstrengungen. Die Departemente und Bundesämter haben sich trotz knapper Ressourcen aktiv für die Erhöhung der Ausbildungsplätze eingesetzt.
Mit der Präsenz an Ausbildungsmessen, der Zusammenarbeit mit kantonalen Berufsbildungsstellen und dem Angebot einer eigenen Lehrstellenbörse konnte sich die Bundesverwaltung im Lehrstellenmarkt besser positionieren und ihr Image als attraktiver Lehrbetrieb weiter verbessern.
Schaffung von Attestausbildungsplätzen
Für den weiteren Ausbau von Ausbildungsplätzen in der Bundesverwaltung müssen die Anstrengungen in der beruflichen Grundbildung fortgeführt werden: Mit Attestausbildungsplätzen will die Bundesverwaltung schulisch schwächeren Jugendlichen vermehrt den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen. Der Anschluss an weiterbildende Massnahmen für Lernende (z. B. Besuch einer Fachhochschule oder einer universitären Hochschule) soll gewährleistet werden. Mit Inkrafttreten der neuen Bildungsverordnung 2011 wird die Bundesverwaltung den branchenspezifischen Teil der kaufmännischen Ausbildung auch in französischer Sprache anbieten.
Eidgenössisches Finanzdepartement
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