EDK

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Vernehmlassung Schulleiterausbildung

Das Generalsekretariat EDK eröffnet die Vernehmlassung zu einem Profil für Schulleitungsausbildungen. Darin werden Mindestanforderungen für diese Ausbildungen festgelegt: die Zulassungsbedingungen werden definiert, die Ausbildungsinhalte und der Umfang der Ausbildung. Das Profil könnte in Zukunft die Grundlage für die EDK-Anerkennung der Abschlüsse von Schulleitungsausbildungen bilden und die Vergabe von schweizweit gültigen Zertifikaten Schulleiter /Schulleiterin ermöglichen.

Attraktive Zusatzausbildungen
Die Möglichkeit, sich als Lehrperson für neue Funktionen im schulischen Tätigkeitsfeld zu qualifizieren, erweitert die Laufbahnperspektiven von Lehrerinnen und Lehrern. Die EDK anerkennt heute auf der Basis von Profilen bereits die Zusatzausbildungen "Medienpädagogik/ICT" und "Berufswahlunterricht". "Schulleitung" wäre das dritte Profil. Zurzeit laufen zudem Abklärungen für ein Profil für bilingualen Unterricht.

Rechtliche Grundlage für alle Profile für Zusatzausbildungen bildet die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993, die von allen Kantonen ratifiziert worden ist.

Seit 2004 besteht bereits die Möglichkeit, dass Institutionen ihre Schulleitungsausbildungen bei der EDK akkreditieren lassen. Diese Akkreditierung beschränkt sich aber auf Merkmale der anbietenden Institutionen und umfasst nicht die Inhalte etc. der Ausbildung. Kommt das neue EDK-Profil zustande, dann würde es dieses Akkreditierungsverfahren ablösen.

Was steht im Profil?
Die wichtigsten Inhalte des EDK-Profils Schulleitung (Entwurf) sind folgende:

  • Zulassung: Voraussetzung für die Zulassung ist in der Regel ein Lehrdiplom für die Volksschule oder die Sekundarstufe II (Allgemeinbildung und Berufsbildung), mindestens fünf Jahre Unterrichtserfahrung und eine Schulleitungstätigkeit oder eine andere Leitungstätigkeit innerhalb der Schule während der Zusatzausbildung Schulleitung.
  • Ausbildungsinhalte: Pädagogische Leitung einer Schule (d.h. Umsetzung von pädagogischen Zielsetzungen namentlich in Zusammenarbeit mit dem Lehrpersonal), Personalführung, Führung des Betriebs Schule (Organisation, Administration, Finanzen und Infrastruktur), Kommunikation sowie Qualitätsmanagement.
  • Umfang: Die Ausbildung (inkl. Selbststudium) umfasst 30 Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System ECTS. Die Lehrveranstaltungen verteilen sich auf mindestens 18 Monate, da ein hoher Praxisbezug angestrebt wird. Insgesamt entspricht die Ausbildung einem halben Jahr Vollzeitstudium.
  • Abschluss: Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einem Zertifikat "Schulleiterin (EDK) bzw. Schulleiter (EDK)". Findet sie an einer Hochschule statt, kann zusätzlich der Weiterbildungstitel "Diploma of Advanced Studies (DAS)" verliehen werden.
  • Anerkennung: Nach Verabschiedung des Profils Schulleitung können die Kantone bei der EDK ein Gesuch um gesamtschweizerische Anerkennung eines kantonal anerkannten Ausbildungsabschlusses stellen. Möglich sind auch Ausbildungen für bestimmte Zielgruppen: Schulleitung Volksschule, Schulleitung Berufsfachschule etc.

Vernehmlassung und Zeitplan
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Mai 2009. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden die kantonalen Erziehungsdepartemente, die nationalen Schulleiterverbände und Lehrerorganisationen, die Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung (COHEP) sowie die von der EDK akkreditierten Trägerorganisationen von Schulleiterausbildungen.

Nach jetzigem Zeitplan soll das nach der Vernehmlassung überarbeitete Profil im Herbst 2009 dem EDK-Vorstand zur Verabschiedung unterbreitet werden und könnte noch 2009 in Kraft treten.

Hintergrund-Information Schulleitung
Ab Ende der 1990er-Jahre haben die ersten Kantone im Rahmen der Stärkung der Schulautonomie damit begonnen, für die obligatorische Schule Schulleitungen einzusetzen, deren Tätigkeit nicht nur administrative und organisatorische Aufgaben, sondern auch personelle und pädagogische Führungsfunktionen sowie Aufgaben in der Gestaltung und Entwicklung der Schule beinhalten (Verantwortung für die Zielrichtung der Schule, pädagogische Leitung, Personalwesen und Management der Schule, Kommunikation).

Im Bereich der Sekundarstufe II sind Schulleitungen bereits seit längerem eingeführt und besitzen Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen pädagogische Leitung, Personalführung, Schulentwicklung und administrativ-organisatorische Leitung. 

Weitere Informationen unter: http://www.edk.ch/dyn/11437.php