EDK
Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)
Neue Datenbank auf der Website der EDK
Die Sammlung der Kantonsumfragen auf der EDK-Website wird ergänzt um eine Datenbank zum Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) in den Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein.
Stand ist das Schuljahr 2008/2009. Die Datenbank informiert in erster Linie über die Rahmenbedingungen für diesen Unterricht (gesetzliche Grundlagen, Anmeldeverfahren, Informationsmaterialien usw.) und enthält Links zu den Kontaktstellen in allen Kantonen. Zur Datenbank: http://www.edk.ch/dyn/19191.php
Einige Inhalte:
- In der Schweiz wird HSK-Unterricht in annähernd 40 Herkunftssprachen angeboten.
- In fast allen Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein werden Schulräume und schulische Infrastruktur in der Regel kostenlos zur Verfügung gestellt, wobei dies häufig in den Kompetenzbereich der Gemeinden oder der Schulen fällt.
- In über der Hälfte der Kantone unterstützen der Kanton, die Gemeinden oder die Schulen die HSKTrägerschaften bei der Information der Eltern. Ein Drittel der Kantone koordiniert – zum Teil gemeinsam mit den Trägerschaften – die Anmeldungen zum HSK-Unterricht.
- In den meisten Kantonen können der Besuch und/oder die Note des HSK-Unterrichts im kantonalen Zeugnis ausgewiesen werden.
- Ein Viertel aller Kantone bietet spezifische Weiterbildungen für HSK-Lehrpersonen an; in BS und ZH gibt es zudem obligatorische Kurse für HSK-Lehrpersonen. Ebenfalls in fast allen Kantonen gibt es Weiterbildungen zur Bedeutung von Erstsprachförderung und zur Mehrsprachigkeit, welche sich an alle Lehrpersonen richten.
- In den meisten Kantonen sind die kantonalen Weiterbildungsangebote auch HSK-Lehrpersonen zugänglich.
- In allen Kantonen stehen Personen für Auskünfte über HSK-Unterricht zur Verfügung.
Was ist Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)?
Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache (Muttersprache) als der in der Schule gelehrten lokalen Schulsprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch) können vielerorts auf freiwilliger Basis Unterricht in ihrer Herkunftssprache besuchen. Dieser so genannte HSK-Unterricht wird durch staatliche oder nicht-staatliche Trägerschaften der Migrationsgemeinschaften – Botschaften und Konsulate, Vereine oder Privatpersonen – sowie vereinzelt auch durch Kantone beziehungsweise Schulgemeinden und Hilfswerke angeboten. Er steht in der Regel Kindern offen, welche in ihrer Familie diese Herkunftssprache sprechen oder das Staatsbürgerrecht des Herkunftsstaates besitzen.




