Interpellation - Cablecom gegen joiz

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Nationalrätinnen und Nationalräte aller grösseren Fraktionen unterzeichneten gestern eine  Cablecom gegen joiz  genannte Interpellation für mehr Präsenz der Jugend in den Medien an den Bundesrat, wie heute bekannt wurde.
Aufgrund der Beschwerde von Cablecom gegen die Aufschaltung des Jugendsenders joiz fragen sie die Regierung, was diese  zur Förderung einer vorurteilslosen Präsenz der Schweizer Jugend im TV und zum fehlenden Angebot für die Jugend zu tun  gedenke und wie die Regierung dazu steht, das  ein Unternehmen mit juristischen Tricks die Medienvielfalt insbesondere für junge Schweizer Erwachsene blockiert .
Eingereicht wurde die Interpellation von Jo Lang, unterzeichnet von Nationalrätinnen und Nationalräten aller grösseren Fraktionen: Jo Lang, Evi Allemann, Bastien Girod, Tiana Moser, Lukas Reimann, Nathalie Rickli, Christian Wasserfallen. Die Interpellation war schon vor vier Wochen angekündigt worden, als das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid des BAKOM unterstützte, wonach joiz zum Pflichtprogramm gehört und dementsprechend flächendeckend analog ausgestrahlt werden muss. Verschiedene Nationalrätinnen und Nationalräte erklärten damals, sie würden die Sache ins Parlament tragen, sollte Cablecom Rekurs einlegen. Ausschlaggebend dafür, das Parlament zu involvieren, waren Aussagen, wonach Cablecom sich grundsätzlich keine Vorschriften vom Staat machen lassen will und joiz jetzt einfach das Pech habe, der Präzedenzfall zu sein.
"Es kann doch nicht sein, dass hier die Politik eines Unternehmens gegen die Gesetzgebung des Bundes auf dem Rücken der Jugend ausgetragen wird. joiz hat ein grosses Potential für die Jugend, zum Beispiel im Bereich Prävention, und ich finde es bedenklich, dass Cablecom ein Juristenheer damit beschäftigt, sicherzustellen, dass Zweidrittel der Haushalte mit Jugendlichen joiz nicht übers Fernsehen empfangen können", so Ivica Petrusic, Geschäftsführer der okaj zürich (Kantonale Kinder- und Jugendförderung).

Weitere Informationen
Ivica Petrusic
Geschäftsführer, okaj zürich, Kantonale Kinder- und Jugendförderung
Mobil: 076 558 05 38

Anhang
Interpellation - Cablecom gegen joiz
Aufgrund der Beschwerde der UPC Cablecom gegen die Aufschaltung des Jugendsenders joiz stellen wir dem Bundesrat die folgenden Fragen:

Was gedenkt der Bundesrat zur Förderung einer vorurteilslosen Präsenz der Schweizer Jugend im TV und zum fehlenden Angebot für die Jugend zu tun?
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, wenn ein Unternehmen mit juristischen Tricks die Medienvielfalt insbesondere für junge Schweizer Erwachsene blockiert?

Begründung
Gemäss dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen RTVG verlangt der verfassungsrechtliche Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen einen Beitrag zur Bildung, kulturellen Entfaltung, freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung. Fernmeldedienstanbieter können vom BAKOM zur Verbreitung von Sendern verpflichtet werden, wenn diese die Voraussetzungen nach Art. 60 Abs. 1 RTVG erfüllen.
Das Durchschnittsalter eines Zuschauers beim Schweizer Fernsehen ist knapp 60 Jahre. Der erwähnte Leistungsauftrag gilt aber für die Gesamtbevölkerung. Deshalb verfügte das BAKOM für den Jugendsender joiz am 10.11.2010 eine Aufschaltverpflichtung.
Die Programme von joiz werden ausschliesslich von Moderatoren aus der Zielgruppe bestritten und wurden in Kooperation mit Jugendverbänden entwickelt, zum Beispiel die Sendung joiZone. joiz erfüllt seinen verfassungsmässigen Leistungsauftrag zusätzlich über eine Internet-gestützte Interaktion mit den Zuschauern, die diesen zahlreiche Möglichkeiten bietet, aktiv mit zu gestalten und nicht nur zu konsumieren. Insbesondere im Bereich Prävention ergeben sich dadurch Möglichkeiten, wie sie kein anderer Sender bietet.
Trotzdem hat UPC Cablecom gegen die Aufschaltverpflichtung Beschwerde mit aufschiebender Wirkung eingelegt, mittlerweile beim Bundesgericht, so dass zum Zeitpunkt dieser Interpellation nur ca. ein Drittel der Jugendlichen, ihrer Eltern und Grosseltern joiz auf dem Fernseher empfangen können. Die in der Beschwerde genannten Gründe sind nicht nachvollziehbar. UPC Cablecom wirft joiz vor, in der Sprache der Jugend zu senden, und klammert ganze Sendungen aus, um zu "beweisen", es gebe genug andere Angebote. Der Konzern führte zudem an, dass sie mit diesem jahrelangen Rekurs die Umsetzung von RTVG Art. 60 prinzipiell verhindern will, da sonst weitere Sender aufgeschaltet werden müssten.
Die Eingabe von joiz liegt fast zwei Jahre zurück. UPC Cablecom hat angekündigt, ungeachtet des Entscheides des BAKOMS und des Bundesverwaltungsgerichts das Verfahren so lange wie möglich weiter zu ziehen.
Die okaj zürich ist der Dachverband der offenen und verbandlichen Jugendarbeit im Kanton Zürich und vom Kanton Zürich mit Aufgaben der kantonalen Jugendförderung beauftragt. Sie ist als
parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein organisiert. Ihre Basis bilden rund 600 Mitgliedsorganisationen aus der ausserschulischen Jugendarbeit im Kanton Zürich. Ihr Zielpublikum
sind einerseits die Verbände und Institutionen der Jugendarbeit, andererseits ehrenamtliche und angestellte Jugendarbeiter/innen sowie verantwortliche Entscheidungsträger/innen aus kantonaler und
kommunaler Verwaltung und Politik. www.okaj.ch