Musikalische Grundschule
Zertifikatskurs
Mit der obligatorischen musikalischen Grundschule für die 1. und 2. Primarstufe setzt der Kanton Schaffhausen einen besonderen musikpädagogischen Schwerpunkt in der Unterstufe. Damit verbunden ist auch der höhere Bedarf an spezialisierten Lehrkräften für diese Unterrichtsaufgabe.
Die PHSH bietet zusammen mit erfahrenen Fachkräften im Bereich „Musikalische Grundschule“ einen Zertifikatskurs an. Dieser Kurs im Umfang von 300 Arbeitsstunden (10 ECTS) vermittelt die Qualifikation und Unterrichtsberechtigung für das Erteilen des Faches „Musikalische Grundschule“ im Kanton Schaffhausen.
Voraussetzung für den Besuch des Kurses sind ein Lehrdiplom (in der Regel) für die Primarstufe mit Musik im Fächerprofil, gute musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten sowie qualifizierte Unterrichtserfahrung. Der Zertifikatskurs „Musikalische Grundschule“ weist ein offenes, zielstufengerichtetes Profil auf. Die Vorkenntnisse der Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden bei der Feinplanung berücksichtigt. Im Zertifikatskurs kommen sowohl Fachkräfte aus der Region als auch auswärtige GastreferentInnen zum Einsatz.
Der Kurs wird vorerst ein Mal durchgeführt. Minimale Teilnehmendenzahl sind 10 Studierende.
Beschreibung des Zertifikatskurses
Trägerschaft
Der Zertifikatskurs (ZK) „Musikalische Grundschule“ wird im Rahmen der Weiterbildung von der PHSH durchgeführt. Auftraggeber ist das Erziehungsdepartement des Kantons Schaffhausen. Die Gesamtleitung liegt bei Gerhard Stamm, Dozent PHSH für Musik und Deutsch.
Zeitlicher Rahmen
Der Kurs startet im Herbstsemester 2009. Er ist berufsbegleitend und dauert drei Semester. Arbeitszeiten sind der Donnerstagnachmittag (1. Semester) und Freitagnachmittag (1. - 3. Semester) während der Schulzeiten sowie drei Blocktage an Samstagen. Schulpraktische Übungen finden an Vormittagen statt. Einzelstunden im persönlichen Instrument werden individuell vereinbart.
Stundentafel: Fertigkeiten/ Didaktisches Wissen
Kompetenzbereich Stimme (Stimmbildung in Gruppen) *30h
Kompetenzbereich Bewegen und Tanz *30h
Kompetenzbereich Begleitinstrument (Einzelunterricht) *40h
Liedarrangements Elementarinstrumente, Mellets, Kleinpercussion *30h
Kompetenzbereich Gruppen- und Einzelimprovisation *25h
Wahrnehmung und Gestaltung (Rhythmik) *30h
Melodie-/Rhythmus-/Akkordlehre; Liedwerkstatt *30h
*davon sind jeweils in der Regel 2/3 Präsenzveranstaltungen.
Praktische Ausbildung
In jedem Semester werden berufspraktische Übungen (in der Regel 7 x zwei Lektionen mit Vorbereitung und Nachbesprechung) auf der Zielstufe durchgeführt:
- Semester: Partnerpraktikum mit Schwerpunkt Hospitation, Leitung von Gruppen- aktivitäten (25h)
- Semester: Partnerpraktikum mit Schwerpunkt Kinderstimmbildung, Liedeinführung und Liedleitung (25h)
- Semester: Einzelpraktikum. Selbständige Planung/ Durchführung der Lektionen (25h)
Schlussprüfung
Am Ende des 3. Semesters wird eine Schlussprüfung in den Bereichen Stimme, Bewegung, Instrumentalspiel und Praxis abgelegt (10h).
Kosten
Es wird mit jedem/ jeder Kursteilnehmenden ein Vertrag abgeschlossen.
Für im Kanton Schaffhausen unterrichtende Lehrkräfte ist der Kurs - mit Bedingungen* - kostenlos, für ausserkantonale Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen betragen die Kurskosten 1'800.- pro Semester.
*Im Vertrag mit den Teilnehmenden mit Unterrichtstätigkeit im Kanton Schaffhause sind u.a. geregelt: Die Teilnahme, die Übernahme der Kosten durch den Kanton Schaffhausen, die Unterrichtspflicht in Musikalischer Grundschule, eine allfällige ganze oder teilweise Rückzahlung der Kurskosten für den Fall des Nichteinhaltens der Vertragsbestimmungen (gemäss Personalverordnung).
Anmeldung und Aufnahmeverfahren
Informationsveranstaltungen
Informationsveranstaltungen ZS „Musikalische Grundschule:
- Mittwoch 4. März 2009, 18.30 – 20.00 in der PHSH,
Ebnatstrasse 80, 8200 Schaffhausen, Zimmer 5.
Weitere Auskünfte gibt Gerhard Stamm, Dozent PHSH. E gerhard.stamm(at)phsh.ch
Telefon 052 624 07 44 (P)
Anmeldung
Anmeldungen sind an das Sekretariat der PHSH mit dem beiliegenden Anmeldeformular zu richten. Anmeldeschluss ist der 28. März 2009.
Aufnahmeverfahren
Instrumentale und vokale Fertigkeiten können während der kurzen Kurszeit nur in ihrer schulpraktischen Ausrichtung weiterentwickelt werden. Es wird darum in diesen Bereichen sowie im Bereich „Bewegung und Musik“ ein gutes Eintrittsniveau verlangt.
In einem Aufnahmeverfahren (15./16. Juni 2009) müssen folgende Fertigkeiten unter Beweis gestellt werden:
Singstimme: Vortrag eines Kunstliedes
Ab-Blatt-Singen eines einfachen Kinderliedes
Bewegung: Imitation einer kurzen Bewegungssequenz zur Musik
Konzeption und Ausführung einer weiterführenden Sequenz
Instrument: Vortragsstück (Hauptinstrument: Kriterium musikalische Gestaltung)
Kadenzielle Liedbegleitung von 4 vorbereiteten Kinderliedern
Die Liedbegleitung muss zwingend auf einem Begleitinstrument (Klavier, Akkordeon, Gitarre) erfolgen. Im Zertifikatskurs wird nur das schulpraktische Instrumentalspiel mit Schwerpunkt Begleitung unterrichtet.




