Sonderpädagogik
aus dem aktuellen Newsletter Sonderpädagogik
Richtlinien für den sonderpädagogischen Bereich in unserem Kanton
Die Richtlinien für den sonderpädagogischen Bereich im Kanton Schaffhausen liegen in der Fassung gemäss Beschluss des Erziehungsrates nun vor. Sie wurden vom Regierungsrat am 3. Juli 2007 genehmigt.
Die Kapitel der Sonderschulung werden auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten, um sicher zu stellen, dass nach dem Rückzug der IV die Schulung und Förderung von Kindern mit einer Behinderung weiterhin gewährleistet ist. Neu ist abschliessend der Kanton für die gesamte Sonderschulung zuständig.
Das Kapitel Sonderpädagogik in der Regelschule wird das jetzige Kantonale Konzept zur Integrativen Schulform (ISF) auf Beginn des nächsten Schuljahres ersetzen.
Psychomotoriktherapie als Unterstützung für Kinder mit Schwierigkeiten in der Wahrnehmung und in der Motorik ist vorgezogen auch auf nächstes Schuljahr für alle Schulen, also auch für Schulen, welche noch in der separativen Schulform unterrichten vorgesehen.
Die Richtlinien können Sie als PDF Datei hier herunterladen.
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Mit freundlichen Grüssen
Rita Hauser, Fachstelle Sonderpädagogik




