Staatssekretariat Bildung und Forschung
Stärkung der Naturwissenschaften und Aufwertung der Maturaarbeit auch bei der Schweizerischen Maturitätsprüfung
Der Bundesrat hat heute entschieden, dass die im Jahr 2007 von EDK und EDI vorgenommenen Änderungen an der Maturitätsanerkennungsregelung von 1995 (MAR) ab 2012 auch bei der von der Schweizerischen Maturitätskommission durchgeführten Schweizerischen Maturitätsprüfung angewendet werden.
Gegenwärtig werden pro Jahr rund 3,5% aller in der Schweiz ausgestellten gymnasialen Maturitätsausweise im Rahmen der Schweizerischen Maturitätsprüfung erworben (2008: 639). Die Kandidierenden legen Prüfungen in sämtlichen gewählten 9 Maturitätsfächern ab, während an den kantonalen Gymnasien in mindestens 5 Fächern geprüft wird. Diese umfassende Prüfung ist damit begründet, dass auf die Vorbereitung der Kandidierenden, die zum grössten Teil an privaten Schulen stattfindet, keine Einflussmöglichkeiten durch die Prüfungsbehörden bestehen.
Die wichtigsten Neuerungen bei der Schweizerischen Maturitätsprüfung sind diese:
- Verbesserung der Stellung der naturwissenschaftlichen Fächer (Grundlagenfächer) durch
- Verankerung von Biologie, Physik und Chemie als eigenständige Fächer mit je eigener Note
- Verbesserung der Stellung der geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer (Grundlagenfächer) durch Verankerung von Geschichte und Geographie als eigenständige Fächer mit je eigener Note
- Aufwertung der Maturaarbeit durch Zählung der Note für das Bestehen der Matur
- Anpassung der Bestehensnormen an die neue Fächerzahl; Anpassung der Fächergewichtung
Die revidierte Verordnung tritt auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Das bisherige Recht wird bis Ende 2011 gelten. Die Verabschiedung bereits im jetzigen Zeitpunkt ist wichtig, damit insbesondere die auf die Prüfung vorbereitenden Privatschulen ihren Unterricht rechtzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen können.




