pro juventute
10 Jahre Kinderrechtskonvention
10 Jahre Kinderrechtskonvention - Bilanz

Am 26. März 1997 trat die Uno-Kinderrechtskonvention in der Schweiz in Kraft. Im Zentrum der Übereinkunft stehen der Schutz, die Förderung und das Teilhaben der Kinder in der Gesellschaft. Zum zehnjährigen Jubiläum zieht pro juventute Bilanz und zeigt auf, wie sie zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz beiträgt.
Die Kinderrechtskonvention hält grundlegende Rechte von Kindern fest. Auch zehn Jahre nach Inkrafttreten der Konvention sind zentrale Forderungen noch nicht erfüllt. So wächst heute in der Schweiz jedes zehnte Kind in Armut auf und hat dadurch weniger Möglichkeiten, am sozialen Leben teilzunehmen und eine den jeweiligen Fähigkeiten entsprechende Bildung zu geniessen. Die Folge ist, dass diese Kinder ausgeschlossen und in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.
Ausbau der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung als Ziel
Ein zentrales Anliegen von pro juventute hinsichtlich der Umsetzung der Kinderrechtskonvention ist die Weiterentwicklung der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung. Ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen soll die Förderung, den Schutz und den gesellschaftlichen Einbezug von Kindern und Jugendlichen ausserhalb der Schule stärken. Heute ist dies je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich organisiert. Ein wirksames Engagement in der Jugendarbeit, für gute schul- und familienergänzende Betreuungsangebote oder für noch bessere Kinderschutzmassnahmen braucht jedoch eine schweizweit einheitliche Regelung.
Mängel der Gesetzgebung und Rechtsanwendung
Mehrere Gesetzgebungsprojekte haben zur Erfüllung von Forderungen der Uno-Kinderrechtskonvention beigetragen, seit diese vor zehn Jahren in Kraft getreten ist. So zum Beispiel die Stärkung der Anhörungsrechte von Kindern im neuen Scheidungsrecht. Dabei fehlt es aber an der nötigen Konsequenz, denn im Gerichtsalltag wird nur ein kleiner Teil der Kinder im Scheidungsverfahren ihrer Eltern effektiv angehört. Auch mit der Einführung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs oder einer schweizweit einheitlichen Mimimalzulage im neuen Familienzulagengesetz wurden einzelne Punkte der Kinderrechtskonvention realisiert. Dies erfolgte jedoch mehr aus wirtschafts-, gleichstellungs- oder familienpolitischen Überlegungen als aus dem Bewusstsein, die Kinderrechtskonvention zu erfüllen.
Kinder und Erwachsene über Kinderrechte informieren
Die Schweiz hat sich mit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, die Kinderrechte bekannt zu machen. Mit dem Bildungsprojekt «Kinder lernen ihre Rechte kennen» hat pro juventute eine Unterrichtseinheit entwickelt, die Schulklassen über die Kinderrechte informiert. Darüber hinaus erklärt die Broschüre «Kinderrechte in unserem Alltag» in leicht verständlicher Weise die wichtigsten Rechte der Kinder. Einzelexemplare der Broschüre können bei pro juventute gratis bestellt werden (Sprachvarianten deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch, portugiesisch, serbokroatisch, türkisch, albanisch und tamilisch): Tel. 044 256 77 33, vertrieb(at)projuventute.ch
Weitere Informationen unter:
http://www.pro-juventute.ch/pro-juventute-Kinder-lernen.1460.0.html




